Fachartikel : Jugendstrafrecht
13.08.2007
Änderungen im Jugendstrafvollzug in Baden-Württemberg
Nachdem der Jugendstrafvollzug im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen (der sog. Föderalismusreform) nun Landessache ist tritt das baden-württembergische Gesetz über den Jugendstrafvollzug am 01.08.2007 in Kraft.Es soll vorrangig kriminalpräventive Aufgaben, also den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten junger Menschen, erfüllen. Daneben soll der Erziehungsauftrag des Staates unterstützt werden. Auf die jugendlichen Gefangenen wirkt die Freiheitsstrafe in einer Lebensphase ein, die auch bei nicht-straffälligem Verlauf noch der Entwicklung zu einer Persönlichkeit dient, die ein rechtschaffenes Leben in voller Selbständigkeit führen kann. Indem der Staat in diese Lebensphase durch Entzug der Freiheit eingreift, übernimmt er nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes für die weitere Entwicklung des Gefangenen eine besondere Verantwortung. Dieser gesteigerten Verantwortun
03.07.2007
Baden-Württemberg legt Jugendstrafvollzugsgesetz vor
Nachdem der Jugendstrafvollzug im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen (der sog. Föderalismusreform) nun Landessache ist legt das Land Baden-Württemberg sein Gesetz über den Jugendstrafvollzug vor.Es soll vorrangig kriminalpräventive Aufgaben, also den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten junger Menschen, erfüllen. Daneben soll der Erziehungsauftrag des Staates unterstützt werden. Auf die jugendlichen Gefangenen wirkt die Freiheitsstrafe in einer Lebensphase ein, die auch bei nicht-straffälligem Verlauf noch der Entwicklung zu einer Persönlichkeit dient, die ein rechtschaffenes Leben in voller Selbständigkeit führen kann. Indem der Staat in diese Lebensphase durch Entzug der Freiheit eingreift, übernimmt er nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes für die weitere Entwicklung des Gefangenen
19.01.2007
Baden-Württemberg legt Jugendstrafvollzugsgesetz vor
Nachdem der Jugendstrafvollzug im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen (der sog. Föderalismusreform) nun Landessache ist legt das land nun das Gesetz über den Jugendstrafvollzug vor.Es soll vorrangig kriminalpräventive Aufgaben, also den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten junger Menschen, erfüllen. Daneben soll der Erziehungsauftrag des Staates unterstützt werden. Das Gesetz erwartet von jungen Strafgefangenen, dass sie sich nach der Haft wieder in die Gesellschaft einordnen und nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten. Deshalb setzt es auf konsequente Erziehung, Bildung und Ausbildung der Gefangenen. Der Gesetzgeber will während der Haft ein Programm anbieten, das den einzelnen Gefangenen fordert und ihn nicht sich selbst überlässt.Auf die jugendlichen Gefangenen wirkt die Freiheitsstrafe in einer Lebensphase ein, die auch bei nicht-straffälligem Verlauf noch der Entwick