Fachartikel : Haftungsrecht, Steuerberater
31.08.2011
Führung eines Doktortitels als Wettbewerbsverstoß – was es nicht alles gibt!
Von Dr. Schulte, Rechtsanwalt in Berlin und MünchenDie Führung eines in der Slowakei erlangten Grades des „doctor filozofie" (PhDr.) von einem in Deutschland tätigen Steuerberater mit der Abkürzung „Dr.“ stellt eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Schleswig Holstein, Az. 6 U 6/10).Ein erfolgreicher Steuerberater, tätig bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legte im Jahr 2004 an der Comenius-Universität in Bratislava/Slowakei die Doktorprüfung in der Fachrichtung „Management, Spezialisierung: Finanzmanagement und Dienstleistungen im Finanzwesen“ ab. Daraufhin verlieh ihm die Universität den akademischen Grad „doktor filozofie“ (Abkürzung: „PhDr.“).Seinen Titel nutzte der Steuerberater unter der Abkürzung „Dr.“ neben seiner Berufsbezeichnung auf seinen Br