Fachartikel : Strafverfahrensrecht
25.07.2011
Rechtsstreite vor Gericht - Gesetzgeber stärkt die Rechte der Bürger - Rechtsschutz in der Berufung verbessert
Wenn zwei sich streiten, lassen sie den Richter entscheiden. Anhand des Gesetzes soll eine gerechte und wohlabgewogene Entscheidung gefunden werden. Idealerweise sollen die Regeln der Streitentscheidung auch gerecht und wohlabgewogen sein. Der Rechtsstaat muss aber auch darauf achten, dass die Streitentscheidung in einer gewissen Geschwindigkeit erfolgt, damit die Streitparteien zügig Rechtssicherheit haben. Eine Reform wird jetzt teilweise zurückgedreht:Im Wege der überall herrschenden Maxime der Einsparung von öffentlichen Geldern hatte der Gesetzgeber vor ca. 10 Jahren entschieden, dass Berufungsverfahren gegen Urteile der Vorinstanz ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss des Berufungsgericht zurückgewiesen werden konnten (Beschluss nach § 522 ZPO). Damit war das Verfahren oftmals schon am Anfang der zweiten Instanz beendet, ohne dass der Berufungsführer überhaupt in einer mündlichen Verhandlung angehört wurde od