19.02.2008
Tierzüchterin muss an lesbische Frau zahlen
Eine Hundezüchterin aus Schweden muss an eine lesbische Frau ein Schmerzensgeld zahlen, weil sie ihr einen Welpen nicht verkaufen wollte. Die Züchterin wurde rechtskräftig zur Zahlung von umgerechnet 2100,00 Euro verurteilt.
Die Frau wollte einen jungen Hund kaufen, der per Inserat angebotenen worden war. Als aber der Züchterin klar wurde, dass die potenzielle Käuferin mit einer Frau zusammenlebt, verweigerte sie den Verkauf und erklärte das lesbische Paar für ungeeignet zur Hundehaltung.
Die Abgewiesene zeigte die Züchterin beim schwedischen Ombudsmann gegen sexuell bedingte Diskriminierung an, der den Fall vor Gericht brachte.
Auch nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre so etwas möglich. Denn auch das deutsche Gesetz greift in nahezu allen Lebensbereichen, auch beim Tierkauf, ein. Bei der Ablehnung eines Kaufinteressenten sollte dies beachtet werden.