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Info Transport- und Speditionsrecht Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben. Man unterteil den gewerblichen Güterkraftverkehr in 4 Bereiche.1. den nationalen Verkehr oder auch Nahverkehr genannt, hiervon spricht man, wenn die Be- und Entladestellen innerhalb der Grenzen Deutschlands liegen. Der Unternehmer benötigt hierfür eine Lizenz. 2. der internationale verkehr oder auch Fernverkehr genannt. Hierbei befindet sich die Beladestelle in Deutschland und die Entladestelle außerhalb dessen Grenzen. Auch hierfür wird eine Lizenz verlangt. 3. Werksverkehr, bei dem der Unternehmer ausschließlich für eigene Zwecke Güter befördert. Diese Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein, die verwendeten Fahrzeuge müssen vom eigenen Personal geführt werden, die Beförderung muss im Zusammenhang stehen mit dem Versand zu oder vom Unternehmen bzw. der Verbringung von Gütern von Standorten untereinander. Beim werksverkehr ist keine Lizenz notwendig, die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge müssen nur beim BAG gemeldet werden. 4. Kabotageverkehr, dafür wird eine sogenannte EU-Gemeinschaftslizenz benötigt, die Ladestelle befindet sich im Ausland und die Entladestelle im jeweils gleichen Land.
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