Steuerstrafrecht
Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht Das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige ist in § 371 AO normiert. Obwohl in einem Steuergesetz niedergeschrieben, handelt es sich um eine Norm mit eindeutig strafrechtlicher Relevanz. Denn ähnlich wie der Rücktritt im Strafrecht, ist eine Selbstanzeige ein sog. persönlicher Strafaufhebungsgrund und schützt somit vor einer Verurteilung durch ein Strafgericht. Bereits dieser Umstand verdeutlicht, dass der Bürger, der sich über die Erfolgsaussichten [...] » mehr | | |