Schuldrecht
BGH: Mangel verschwiegen - Geld zurück
Karlsruhe, den 6. Mai 2006. Der BGH hat die Rechte betrogener Käufer gestärkt. In seinem Urteil V ZR 173/05 entschied das Gericht, dass ein Käufer auch bei einem relativ unbedeutenden Mangel den Rücktritt vom Vertrag erklären kann, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Kläger hatte 2003 eine Eigentumswohnung vom Beklagten erworben. Diese wies einen Feuchtigkeitsschaden in Höhe von 2.500 Euro auf, den der Beklagten dem [...] » mehr | |
Schuldrecht
Verfassungsgericht stärkt Bürgenrechte
In der Entscheidung vom Dezember 2005 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Bürgen gestärkt (1 BvR 1905/02). Worum geht es? Eine Hausfrau war 1992 verurteilt worden, einen hohen Geldbetrag für ihren Ehemann zahlen zu müssen. Es lagt der erst später von der Rechtssprechung entwickelte Fall der sittenwidrigen Bürgschaft vor, bei der eine vermögenslose Person aufgrund Ihrer Nähebeziehung zum Schuldner in eine Bürgenrolle gedrängt [...] » mehr |
Schuldrecht
Zum Umgang mit Schuldnern und deren Ratenzahlungsvorstellungen „Zahlen Sie bequem in Raten.“ So versucht der Handel seine Produkte trotz ständig zunehmender überschuldeter Privathaushalte an potentielle Kunden zu bringen. Die so seit einigen Jahren eingefahrene Schiene bringt mache Schuldner dazu, doch ernsthaft zu glauben, Sie hätten ein Recht darauf, auch jede überfällige Forderung in Raten und am besten nach Belieben abzustottern. Das ist und bleibt schlichtes Wunschdenken: „Pacta sunt [...] » mehr | | |