Neues Geldwäscherecht - Gesetzgebungsverfahren verzögert sich weiter
Es ist bereits Vieles, und dabei nicht immer Richtiges, berichtet worden über die geplanten Änderungen bei der Geldwäscheprävention. Nun verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren des neuen Geldwäschegesetzes weiter. Eigentlich sollte am 10.11.2011 das neue Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, sodass es zum 01.01.2012 in Kraft treten kann.
Nun hat der Finanzausschuss am 09.11.2011 sprichwörtlich in letzter Sekunde die Beratung im Bundestag am heutigen 10.11.2011 überraschend von der Tagesordnung genommen. Grund hierfür seien umfangreiche Änderungsanträge, die weiteren Beratungsbedarf nach sich zögen, wie auf der Internetseite des Bundestags zu erfahren ist.
Mit einer abschließenden Beratung und Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäscheprävention ist nun frühestens Ende November 2011 zu rechnen.
Dies ist ein weiterer Rückschlag für die Unternehmen und Unternehmer, die von den Neuerungen des Geldwäschegesetzes betroffen sind, denn die Ungewissheit hält an. Dabei ist bereits seit längerem zu beobachten, dass viele Unternehmen sich unvorbereitet und allein gelassen fühlen, ob der zukünftigen Änderungen und den gravierenden Geldbußen bei Verstößen.
Diese Verunsicherung aufgreifend, hat zuletzt auch die IHK Berlin das Thema Geldwäscheprävention in einem extra einberufenen Themenabend behandelt und zahlreiche Mitglieder eingeladen. Neben Vertretern des Landeskriminalamtes Berlin und der der Senatsverwaltung unterstellten Aufsichtsbehörde für Geldwäscheprävention war zu diesem Vortrag auch Rechtsanwalt Dr. Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte & Partner als Experte und Referent eingeladen.
Dabei hat sich im Laufe des Abends zunehmend gezeigt, dass bei den Unternehmen große Verunsicherung herrscht, was genau sie ab Anfang nächsten Jahres zu erfüllen haben und wie sie sich darauf vorbereiten können.
Die nun bekannt gegebene weitere Verzögerung beseitigt diese Unsicherheit nicht, da weiter nicht feststeht, welche Neuerungen tatsächlich in Kraft treten werden.
Aus juristische Sicht kann daher nur dazu geraten werden, sich als Unternehmer bereits frühzeitig bei einem im Geldwäscherecht erfahrenen Rechtsanwalt über die Neuerungen zu informieren und gegebenenfalls prüfen zu lassen, ob Ihr Unternehmen für die anstehenden Änderungen des Geldwäscherecht vorbereitet ist.
Dr. Thomas Schulte Rechtsanwalt Autor (ViSdP): Dr. iur. Thomas Schulte, Dr. Schulte und Partner - Rechtsanwälte, 10717 Berlin
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